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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben

Die in Bayern eingeführte Rauchwarnmelderpflicht gilt ab 31. Dezember 2017. Das heißt, es müssen in allen Wohnungen in Bestandsbauten Rauchwarnmelder angebracht sein.

Für Neubauten gilt die Pflicht sofort bei Inbetriebnahme. Die Anforderungen sind in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter § 46 Abs. 4 genau geregelt:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht sein und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

Tipps zur Beschaffung von Rauchwarnmeldern

  • Rauchwarnmelder nach der Norm DIN EN 14604
  • sollen VdS-geprüft sein und das Qualitätszeichen „Q“ für besondere Zuverlässigkeit
    und Langlebigkeit haben.

Weitere Tipps zur Beschaffung

  • Es sollte darauf geachtet werden, dass diese mit einer Batterie von langer Lebensdauer ausgerüstet sind (5 bis 10 Jahre)
  • Bei der Montage von Rauchmeldern in Schlafzimmern sollte es zu keinen störenden blinken durch Kontroll-LED´s im Normalbetrieb kommen (schlafstörend), sondern die LED sollte nur bei Alarm leuchten
  • Es sollte auch darauf geachtet werden, dass am Melder unten ein ausreichend großer Quittier- und Kontrollknopf angebracht ist, damit bei versehentlichen Auslösen (Wasserdampf gelangt von der Küche in den Flur oder durch starkes Rauchen) dieser sofort einfach quittiert werden kann (Kontrollknopf sehr klein oder an der Seite angebracht)
  • In größeren Wohnungen oder Einfamilienhäusern empfiehlt es sich, funkvernetzte RWM zu installieren – am besten solche Fabrikate verwenden, die bereits die Technik (Funkmodul) eingebaut haben und den (die) anderen Melder selbständig bei Aktivierung suchen und verbinden. Rauchwarnmelder sollten jedoch nicht mit mehreren Wohnungen, gemeinsamen Treppenräumen etc. vernetzt werden.
  • Zur einfachen Montage sind auch Klebeplatten mit Magnethaltern auf den Markt. Diese müssen jedoch zum Melder passen, um ein aufwendiges Bohren von Löchern zu vermeiden.
  • Einbau nach Herstellerangaben

Rettungsgasse

Schnell erklärt – die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Nähere Informationen erhalten Sie z.B. über Wikipedia oder im nachfolgenden YouTube-Video auf unserer Webseite.


Bitte beachten Sie vor dem Betrachten von YouTube-Videos unsere Hinweise zum Datenschutz.

Bedienung Feuerlöscher

Die richtige Benutzung des Feuerlöschers

Eine große Anzahl von Bränden können im Anfangsstadium der Entstehung ausgezeichnet bekämpft werden. Für die Erstmaßnahmen zur Bekämpfung eines solchen Entstehungsbrandes ist der Feuerlöscher geradezu prädestiniert.

Hier werden die wichtigsten Fragen zum Feuerlöscher beantwortet:

  • Wie finde ich einen Feuerlöscher in einem Gebäude?
  • Wie bediene ich einen Feuerlöscher?
  • Welcher Feuerlöscher eignet sich für welche Brandklasse?
  • Wie bekämpfe ich am effektivsten den Brand?
  • Wie benutze ich eine Löschdecke?

All diese Fragen werden in der nachfolgenden Anleitung beantwortet, die man sich kostenlos downloaden kann.

Verhalten im Brandfall

Das Verhalten im Brandfall wird in einem Alarmplan beschrieben, welcher meist in öffentlichen Gebäuden ausgehängt wird.

Der Aushang (gem. DIN 14096, Teil A) ist in unterteilt in die 3 Hauptgruppen

  • Brand melden
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuch unternehmen

und steht auf unserer Webseite kostenlos als Download bereit.

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